Ob man nun von der gesetzlichen zur privaten Krankenversicherung oder einfach innerhalb des Systems zu einem anderen Anbieter der privaten Krankenversicherung wechseln möchte, bestimmte Punkte sollte man bereits im Vorfeld beachten. Was dabei besonders wichtig ist, verrät die Stiftung Warentest in der aktuellen Ausgabe ihrer Verbraucherzeitschrift „Finanztest“. Zum einen sollte man bedenken, dass bei der privaten im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung alle Familienmitglieder einzeln versichert werden müssen. Eine Familienversicherung, bei der Kinder oder auch unter bestimmten Voraussetzungen der Ehepartner kostenlos…
In diesem Jahr wurde der Wechsel in die private Krankenversicherung noch leichter gemacht. Anderen Berufsgruppen steht dies noch leichter zu. Doch wer sich einmal für die private Krankenversicherung entschieden hat, kann gar nicht mehr bzw. manchmal nur schwer wieder in die gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren. Wer nun arbeitslos wird und Hartz IV bezieht, muss also in der Regel trotzdem privat versichert bleiben. Das Jobcenter bezahlt jedoch für alle Versicherten nur den Grundbeitrag (129,54 Euro) der gesetzlichen Krankenversicherung. Der Beitrag zum Basistarif…
Viele Versicherte fürchten sich vor dem Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherungen. Die meisten Kassen verzichten jedoch zunächst darauf. Ist man aber bei einer Kasse versichert, die einen Zusatzbeitrag erhebt, hat man als Kunde ein Sonderkündigungsrecht. Da die meisten Krankenkassen ähnliche Leistungen anbieten, scheint dies für viele sinnvoll. Nachdem man schriftlich über den Zusatzbeitrag informiert wurde, kann man bis zur ersten Fälligkeit kündigen und muss dann auch nicht die sonst obligatorische 18-monatige Mindest-Mitgliedschaft erfüllen. Die Kasse ist verpflichtet, innerhalb von 14 Tagen…
Im kommenden Jahr werden für uns alle die Beiträge zur Krankenversicherung steigen. Die meisten privaten Krankenversicherungen haben eine Beitragserhöhung angekündigt und bei den gesetzlichen Krankenkassen greift die Gesundheitsreform. Wie bereits mehrfach berichtet, steigen ab dem 1. Januar 2011 die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung von bisher 14,9 auf 15,5%. Arbeitnehmer zahlen 8,2% vom Bruttolohn und der Arbeitgeberanteil wird bei 7,3% eingefroren. Zudem haben Kassen die Möglichkeit einen Zusatzbeitrag zu erheben. Dieser ist nicht mehr gedeckelt, kann also beliebig hoch sein. Sollte…